Dithmarscher Weiterbildungsverbund
 

Beratung: Bildungsfreistellung

Frauen und Beruf Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich individuell und ganz unanhängig vom beruflichen Kontext weiterzubilden. Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet dabei den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr stehen allen Beschäftigten zu, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG).

Das Arbeitsentgelt wird bei Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind von den Teilnehmenden jedoch selbst zu tragen.

Anerkannte Angebote für Schleswig-Holstein sind unter www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de im Internet zu finden.